Kuratorium
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Das
Kuratorium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die
den Satzungszweck bejahen. Sie werden vom Vorstand berufen und können
von diesem abberufen werden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden. Sie müssen
nicht Mitglieder des Vereins sein. Das Kuratorium berät den Verein und unterbreitet ihm Vorschläge grundsätzlicher Art. Das Kuratorium tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Mitglieder: |